Kommunale Förderung für Vereine Bewilligung
Vereine; Beantragung einer kommunalen Förderung
Gemeinden können Vereine, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.
Beschreibung
Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.
Sofern Ihre Gemeinde Vereine fördert, erhalten Sie hier nähere Hinweise.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Muhr a.See
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rosenau 1
91735 Muhr a.See
Kontakt
E-Mail: gemeinde@muhr-am-see.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/62885882648Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9831 61956-0
Fax: +49 9831 61956-30
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024