Vereine; Beantragung einer kommunalen Förderung
Gemeinden können Vereine, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.
Beschreibung
Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.
Sofern Ihre Gemeinde Vereine fördert, erhalten Sie hier nähere Hinweise.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Einwohnermeldeamt, Passwesen (Standort 1)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
Öffnungszeiten
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@vg-neuhof.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/899190611681Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9107 997973
Fax: +49 9107 997974
Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Einwohnermeldeamt, Passwesen (Standort 2)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@vg-neuhof.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/899190611681Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9107 924429-26
Fax: +49 9107 924429-99
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024