Vereine; Beantragung einer kommunalen Förderung
Gemeinden können Vereine, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.
Beschreibung
Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.
Sofern Ihre Gemeinde Vereine fördert, erhalten Sie hier nähere Hinweise.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Windsbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 15
91575 Windsbach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@windsbach.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=89108854486Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/89108854486Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9871 6701-0
Fax: +49 9871 6701-50
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024