Kommunale Förderung für Vereine Bewilligung

    Vereine; Beantragung einer kommunalen Förderung

    Gemeinden können Vereine, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.

    Beschreibung

    Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.

    Sofern Ihre Gemeinde Vereine fördert, erhalten Sie hier nähere Hinweise.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Markt Neunkirchen a.Brand - Fachbereich 1 - Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterhof 2-4

    91077 Neunkirchen a.Brand

    Postanschrift

    Klosterhof 2-4

    91077 Neunkirchen a.Brand

    Öffnungszeiten

    Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@neunkirchen-am-brand.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/956850924818Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9134 705-0

    Fax: +49 9134 705-80

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English