Vereine; Beantragung einer kommunalen Förderung
Gemeinden können Vereine, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.
Beschreibung
Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.
Sofern Ihre Gemeinde Vereine fördert, erhalten Sie hier nähere Hinweise.
Hinweise für Aidenbach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 18
94501 Aidenbach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@aidenbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/99885273779Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8543 9603-0
Fax: +49 8543 9603-30
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Aidenbach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Hinweise für Aidenbach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Aidenbach am 25.10.2024