Vereine; Beantragung einer kommunalen Förderung
Gemeinden können Vereine, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.
Beschreibung
Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.
Sofern Ihre Gemeinde Vereine fördert, erhalten Sie hier nähere Hinweise.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Halfing
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Wasserburger Str. 1
83128 Halfing
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: verwaltungsgemeinschaft@halfing.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/76329649794Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8055 9053-0
Fax: +49 8055 9053-33
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024