Kommunale Förderung für Vereine Bewilligung

    Vereine; Beantragung einer kommunalen Förderung

    Gemeinden können Vereine, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.

    Beschreibung

    Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.

    Sofern Ihre Gemeinde Vereine fördert, erhalten Sie hier nähere Hinweise.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wallgau - Bürgermeister

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittenwalder Str. 8

    82499 Wallgau

    Postanschrift

    Mittenwalder Str. 8

    82499 Wallgau

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Nach vorheriger Terminvereinbarung telefonisch Tel.: 08825-9250-0, per E-Mail oder Online: https://www.gemeinde-wallgau.de/online-terminvereinbarung besteht die Möglichkeit, das Rathaus persönlich aufzusuchen. Desweiteren steht Ihnen unser Online-Bürgerservice rund um die Uhr zur Verfügung, sie können somit viele Anträge von zu Hause bequem in digitaler Form erledigen.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: buergermeister@gemeinde-wallgau.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6561937893373Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8825 9250-0

    Fax: +49 8825 9250-44

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English