Vereine; Beantragung einer kommunalen Förderung
Gemeinden können Vereine, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.
Beschreibung
Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.
Sofern Ihre Gemeinde Vereine fördert, erhalten Sie hier nähere Hinweise.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Markt Schwaben - Geschäftszimmer
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schloßplatz 2
85570 Markt Schwaben
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgerservice zusätzlich Montag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@markt-schwaben.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/364189106714Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8121 418-0
Fax: +49 8121 418-750
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024