Brandschutz; Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz

    Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern bzw. einschränken.

    Beschreibung

    Die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) auf der Rechtsgrundlage des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) enthält Gestaltungs- und Verhaltensvorschriften, mit dem Ziel,

    • brandgefährliche Handlungen und Zustände als solche zu bezeichnen
    • ihre Unterlassung durch Androhung einer Geldbuße durchzusetzen
    • materielle Prüfvorschriften für die Durchführung der gemeindlichen Feuerbeschau nach der Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) bereitzustellen.

    Sie enthält u.a. Festlegungen für folgende Bereiche:

    • Löschen von Bränden
    • Betrieb von Feuerstätten
    • Feuer im Freien 
    • Brennstoffrückstände
    • Zündhölzer, Kleingeräte, offenes Licht, Beleuchtungsgeräte
    • Rauchen, Rauchverbot
    • Elektrische Geräte
    • Verbrennungsmotoren
    • Feuergefährliche Arbeitsgeräte
    • Feste Brennstoffe
    • Lagerung leicht entzündbarer fester Stoffe in Gebäuden
    • Lagerung brennbarer fester Stoffe im Freien
    • Lagerung leicht entzündbarer Ernteerzeugnisse im Freien
    • Einlagerung selbstentzündlicher Ernteerzeugnisse
    • Sonstige selbstentzündliche Stoffe
    • Ballone
    • Ausschmücken von Räumen
    • Straßenfeste, Märkte und Veranstaltungen
    • nicht ausgebaute Dachräume, Luken, Kamine
    • Rettungswege
    •  

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Niederwerrn - Technische Liegenschaftsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schweinfurter Str. 54

    97464 Niederwerrn

    Postfachadresse

    Postfach 1151

    97462 Niederwerrn

    Öffnungszeiten

    Di 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 14:00 Uhr - 17:00 Uhr


    Ein persönlicher Termin im Rathaus ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Zu den unten genannten Zeiten können Bürgerinnen und Bürger ohne vorherige Anmeldung im Rathaus vorsprechen oder auch Terminvereinbarungen vornehmen lassen.

    Dienstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Für die verbleibenden Öffnungszeiten können Sie telefonisch einen Termin unter Tel. 09721 / 49 99 0 vereinbaren.


    und nach Vereinbarung

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    E-Mail: bauverwaltung@niederwerrn.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0239760320517Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 4999-0

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    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    E-Mail: gemeinde@niederwerrn.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/19219171658Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.01.2024

    Stichwörter

    Brandschutzgesetz, brandschutzverordnung bayern, Brandverhütungsverordnung bayern, Feuerschutz, Vorbeugender Brandschutz

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