Brandschutz; Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz
Beschreibung
Die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) auf der Rechtsgrundlage des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) enthält Gestaltungs- und Verhaltensvorschriften, mit dem Ziel,
- brandgefährliche Handlungen und Zustände als solche zu bezeichnen
- ihre Unterlassung durch Androhung einer Geldbuße durchzusetzen
- materielle Prüfvorschriften für die Durchführung der gemeindlichen Feuerbeschau nach der Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) bereitzustellen.
Sie enthält u.a. Festlegungen für folgende Bereiche:
- Löschen von Bränden
- Betrieb von Feuerstätten
- Feuer im Freien
- Brennstoffrückstände
- Zündhölzer, Kleingeräte, offenes Licht, Beleuchtungsgeräte
- Rauchen, Rauchverbot
- Elektrische Geräte
- Verbrennungsmotoren
- Feuergefährliche Arbeitsgeräte
- Feste Brennstoffe
- Lagerung leicht entzündbarer fester Stoffe in Gebäuden
- Lagerung brennbarer fester Stoffe im Freien
- Lagerung leicht entzündbarer Ernteerzeugnisse im Freien
- Einlagerung selbstentzündlicher Ernteerzeugnisse
- Sonstige selbstentzündliche Stoffe
- Ballone
- Ausschmücken von Räumen
- Straßenfeste, Märkte und Veranstaltungen
- nicht ausgebaute Dachräume, Luken, Kamine
- Rettungswege
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Pressath
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1226
92687 Pressath
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@pressath.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=23218443815Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/23218443815Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9644 9209-0
Fax: +49 9644 9209-50
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.01.2024
Stichwörter
Brandschutzgesetz, brandschutzverordnung bayern, Brandverhütungsverordnung bayern, Feuerschutz, Vorbeugender Brandschutz