Feuerwehreinsatz; Erhebung von Kostenersatz
Beschreibung
Kostenersatz kann verlangt werden
- für Einsätze im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst, bei denen die Gefahr oder der Schaden durch den Betrieb von Kraft-, Luft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, veranlasst war, mit Ausnahme der Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen,
- für sonstige Einsätze im technischen Hilfsdienst, mit Ausnahme der Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen,
- für aufgewendete Sonderlöschmittel bei Bränden in Gewerbe- und Industriebetrieben,
- für Einsätze, die durch eine vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Gefahr veranlasst waren,
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschalarmierung der Feuerwehr oder bei Falschalarmen, die durch eine private Brandmeldeanlage ausgelöst wurden,
- wenn ein Sicherheitsdienst einen Notruf trotz fehlender Anhaltspunkte für die Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes weitergeleitet hat und keine Tätigkeit zur unmittelbaren Rettung oder Bergung von Menschen erforderlich war,
- für das Ausrücken einer alarmierten Feuerwehr zu einem Einsatz, für den die Gemeinden der eingesetzten Feuerwehren die Aufwendungen ersetzt verlangen können, deren eigenes Tätigwerden aber nicht erforderlich geworden ist,
- für Sicherheitswachen.
Kostenpflichtig ist grundsätzlich der Verursacher der Gefahr oder der sonst zur Gefahrenbeseitigung Verpflichtete, darüber hinaus z. B. wer Sicherheitswachen der Feuerwehr in Anspruch genommen oder vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Falschalarmierung ausgelöst hat.
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Ansprechpartner
Gemeinde Haimhausen - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 15
85778 Haimhausen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Nach entsprechender Vereinbarung sind Vorsprachen im Bürgerbüro bereits ab 07:00 Uhr möglich. Das Bürgerbüro hat zudem jeden ersten oder zweiten Samstag im Monat von 08:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@haimhausen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7418236882447Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8133 9303-0
Fax: +49 8133 9303-30
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)Ersatz von Kosten
Rechtsbehelf
wahlweise Widerspruch bei der Gemeinde oder unmittelbar Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024
Stichwörter
Feuerwehreinsätze