Wassergefährdende Stoffe; Unfallmeldung bei Polizei oder Feuerwehr

    Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen können z. B. zu Fischsterben führen oder Boden und Grundwasser verunreinigen. Sie sind sofort der Polizei oder der Feuerwehr (Notruf 110 oder 112) zu melden. Die Feuerwehr ergreift dann Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr.

    Beschreibung

    Wassergefährdende Stoffe sind nach § 62 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen.

    Treten solche Stoffe bei einem Unfall aus, können sie entweder über den direkten Weg in ein Gewässer oder über die Versickerung über den Boden zu einer Gewässerverunreinigung führen.

    Die gemeindlichen Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren und Berufsfeuerwehren) nehmen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen die Pflichtaufgabe der Gemeinden zur Gefahrenabwehr bei Unglücksfällen entsprechend Art. 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) wahr.

    Es ist daher notwendig, bei derartigen Unfällen die Feuerwehr oder Polizei möglichst schnell zu informieren. Gesetzlich zur Anzeige verpflichtet ist dabei nicht nur der Anlagenbetreiber, sondern auch derjenige, der eine Anlage befüllt oder entleert, stilllegt, ausbaut oder beseitigt, instand hält, instand setzt, reinigt, überwacht oder überprüft (vgl. § 24 Absatz 2 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV).

    Geben Sie möglichst genaue Informationen, insbesondere über den Unfallort und Unfallzeit sowie Art und Menge der freigesetzten Stoffe an.

    Die Feuerwehr-Einsatzzentrale oder Polizeidienststelle übernimmt dann die Alarmierung weiterer Stellen wie z. B. Kreisverwaltungsbehörde, Gemeinde, Wasserwirtschaftsamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Rain - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 60

    86641 Rain

    Postanschrift

    Hauptstraße 60

    86641 Rain

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9250761293514Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9090 703-0

    Fax: +49 9090 703-139

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Polizeiinspektion Rain

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 50

    86641 Rain

    Postanschrift

    Hauptstraße 50

    86641 Rain

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/08888360114Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9090 7007-0

    Fax: +49 9090 7007-14

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Bitte informieren Sie die Feuerwehr oder Polizei unverzüglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 15.12.2023

    Stichwörter

    auslaufen, Gefahr, Ölunfälle; Betankungsunfälle; Heizöl; Gewässerverunreinigung, Umwelt, Unfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English