Wassergefährdende Stoffe; Unfallmeldung bei Polizei oder Feuerwehr

    Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen können z. B. zu Fischsterben führen oder Boden und Grundwasser verunreinigen. Sie sind sofort der Polizei oder der Feuerwehr (Notruf 110 oder 112) zu melden. Die Feuerwehr ergreift dann Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr.

    Beschreibung

    Wassergefährdende Stoffe sind nach § 62 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen.

    Treten solche Stoffe bei einem Unfall aus, können sie entweder über den direkten Weg in ein Gewässer oder über die Versickerung über den Boden zu einer Gewässerverunreinigung führen.

    Die gemeindlichen Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren und Berufsfeuerwehren) nehmen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen die Pflichtaufgabe der Gemeinden zur Gefahrenabwehr bei Unglücksfällen entsprechend Art. 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) wahr.

    Es ist daher notwendig, bei derartigen Unfällen die Feuerwehr oder Polizei möglichst schnell zu informieren. Gesetzlich zur Anzeige verpflichtet ist dabei nicht nur der Anlagenbetreiber, sondern auch derjenige, der eine Anlage befüllt oder entleert, stilllegt, ausbaut oder beseitigt, instand hält, instand setzt, reinigt, überwacht oder überprüft (vgl. § 24 Absatz 2 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV).

    Geben Sie möglichst genaue Informationen, insbesondere über den Unfallort und Unfallzeit sowie Art und Menge der freigesetzten Stoffe an.

    Die Feuerwehr-Einsatzzentrale oder Polizeidienststelle übernimmt dann die Alarmierung weiterer Stellen wie z. B. Kreisverwaltungsbehörde, Gemeinde, Wasserwirtschaftsamt.

    Ansprechpartner

    Polizeiinspektion Poing

    Adresse

    Hausanschrift

    Markomannenstraße 24

    85586 Poing

    Postfachadresse

    Postfach 1223

    85581 Poing

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6777567454Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8121 9917-0

    Fax: +49 8121 9917-19

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Zorneding

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 13

    85604 Zorneding

    Postanschrift

    Schulstraße 13

    85604 Zorneding

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@zorneding.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=15996388779Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/15996388779Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8106 384-0

    Fax: +49 8106 384-99

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Bitte informieren Sie die Feuerwehr oder Polizei unverzüglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 15.12.2023

    Stichwörter

    auslaufen, Gefahr, Ölunfälle; Betankungsunfälle; Heizöl; Gewässerverunreinigung, Umwelt, Unfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English