Feuerbeschau; Durchführung

    Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten.

    Beschreibung

    Die Verordnung über die Feuerbeschau legt insbesondere fest, welchem Zweck die Feuerbeschau dient, auf was sich die Feuerbeschau erstreckt, wer für die Durchführung der Feuerbeschau zuständig ist und welche Anordnungen die Gemeinden treffen können.

    Die Feuerbeschau erstreckt sich auf Gebäude, insbesondere Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 der Bayerischen Bauordnung und sonstige Anlagen und Gegenstände, bei denen Brände erhebliche Gefahren für Personen oder außergewöhnliche Sach- oder Umweltschäden zur Folge haben können oder bei denen konkrete Anhaltspunkte auf erhebliche Gefahren hinweisen.

    Die Feuerbeschau obliegt den Gemeinden.

    Über die Durchführung der Feuerbeschau entscheiden die Gemeinden nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Feuerbeschau ist durchzuführen, wenn konkrete Anhaltspunkte für gefährliche Zustände vorliegen.

    Zur Durchführung der Feuerbeschau können die Gemeinden Vertreter der örtlichen Feuerwehr hinzuziehen.

    Die Gemeinden können die Feuerbeschau mit eigenem Personal mit der erforderlichen Qualifikation durchführen oder geeignete Sachkundige, wie z.B. den örtlichen Kaminkehrer, mit der Durchführung der Feuerbeschau beauftragen bzw. zur Feuerbeschau hinzuziehen.

    Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, sollen insbesondere die Brandmeldeanlagen, die Rettungs- und Einsatzwege, die Löschwasserentnahmestellen, die Entrauchungseinrichtungen sowie die organisatorischen Vorkehrungen überprüft werden.

    Weitere Festlegungen siehe "Verordnung über die Feuerbeschau (FBV)" unter "Rechtsgrundlagen".

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Boos - Gemeinde Boos

    Adresse

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    Fuggerstraße 3

    87737 Boos

    Postanschrift

    Fuggerstraße 3

    87737 Boos

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: boos@vg-boos.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4550314285520Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8335 9829-0

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    Verwaltungsgemeinschaft Boos - Gemeinde Fellheim

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    Hausanschrift

    Memminger Straße 44

    87748 Fellheim

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    Memminger Straße 44

    87748 Fellheim

    Öffnungszeiten

    Mo 15:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 10:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 10:00 Uhr

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    E-Mail: fellheim@vg-boos.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4567092062520Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Verwaltungsgemeinschaft Boos - Gemeinde Heimertingen

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    Hausanschrift

    Ulmer Straße 5

    87751 Heimertingen

    Postanschrift

    Ulmer Straße 5

    87751 Heimertingen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 10:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 10:00 Uhr

    Mi 15:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 16:00 Uhr - 18:30 Uhr

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    E-Mail: heimertingen@vg-boos.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4583869839520Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Verwaltungsgemeinschaft Boos - Gemeinde Niederrieden

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    Hauptstraße 17

    87767 Niederrieden

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    Hauptstraße 17

    87767 Niederrieden

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    Do 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

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    E-Mail: niederrieden@vg-boos.de

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    Verwaltungsgemeinschaft Boos - Gemeinde Pleß

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    Kirchstraße 4

    87773 Pleß

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    Kirchstraße 4

    87773 Pleß

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    Mo 15:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 10:30 Uhr

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    E-Mail: pless@vg-boos.de

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Keine (d.h. die Kosten der Feuerbeschau werden von den Gemeinden getragen).

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024

    Stichwörter

    Brandbekämpfung, Brandgefahr, Brandschutz, Brandverhütungsschau, brennen, Durchführung der Brandverhütungsschau, Durchführung der Feuerbeschau, Feuerbeschauverordnung, Feuer fangen, Feuerschutz, überprüfen, Überprüfung, vorbeugenden Brandschutzes, vorbeugender Brandschutz

    Sprachversion

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