Feuerbeschau; Durchführung

    Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten.

    Beschreibung

    Die Verordnung über die Feuerbeschau legt insbesondere fest, welchem Zweck die Feuerbeschau dient, auf was sich die Feuerbeschau erstreckt, wer für die Durchführung der Feuerbeschau zuständig ist und welche Anordnungen die Gemeinden treffen können.

    Die Feuerbeschau erstreckt sich auf Gebäude, insbesondere Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 der Bayerischen Bauordnung und sonstige Anlagen und Gegenstände, bei denen Brände erhebliche Gefahren für Personen oder außergewöhnliche Sach- oder Umweltschäden zur Folge haben können oder bei denen konkrete Anhaltspunkte auf erhebliche Gefahren hinweisen.

    Die Feuerbeschau obliegt den Gemeinden.

    Über die Durchführung der Feuerbeschau entscheiden die Gemeinden nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Feuerbeschau ist durchzuführen, wenn konkrete Anhaltspunkte für gefährliche Zustände vorliegen.

    Zur Durchführung der Feuerbeschau können die Gemeinden Vertreter der örtlichen Feuerwehr hinzuziehen.

    Die Gemeinden können die Feuerbeschau mit eigenem Personal mit der erforderlichen Qualifikation durchführen oder geeignete Sachkundige, wie z.B. den örtlichen Kaminkehrer, mit der Durchführung der Feuerbeschau beauftragen bzw. zur Feuerbeschau hinzuziehen.

    Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, sollen insbesondere die Brandmeldeanlagen, die Rettungs- und Einsatzwege, die Löschwasserentnahmestellen, die Entrauchungseinrichtungen sowie die organisatorischen Vorkehrungen überprüft werden.

    Weitere Festlegungen siehe "Verordnung über die Feuerbeschau (FBV)" unter "Rechtsgrundlagen".

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Perlesreut - Feuerwehr, Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterer Markt 3

    94157 Perlesreut

    Postanschrift

    Unterer Markt 3

    94157 Perlesreut

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/481511818943Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8555 9619-0

    Fax: +49 8555 9619-40

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Keine (d.h. die Kosten der Feuerbeschau werden von den Gemeinden getragen).

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024

    Stichwörter

    Brandbekämpfung, Brandgefahr, Brandschutz, Brandverhütungsschau, brennen, Durchführung der Brandverhütungsschau, Durchführung der Feuerbeschau, Feuerbeschauverordnung, Feuer fangen, Feuerschutz, überprüfen, Überprüfung, vorbeugenden Brandschutzes, vorbeugender Brandschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English