Manöver; Anmeldung
Manöver der Bundeswehr und ausländischer Streitkräfte müssen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Beschreibung
Als Manöver bezeichnet man eine realistische militärische Übung, die auf einem Truppenübungsplatz oder außerhalb von diesem abgehalten werden kann. Manöver sind Ausbildungstätigkeiten der entsprechenden militärischen Einheiten und dienen der Einsatzvorbereitung.
Die Manöver sind rechtzeitig bei der zuständigen Behörde durch die ausführende Einheit anzumelden. Bei der Anmeldung ist anzugeben, in welchem Umfang Straßen voraussichtlich mehr als verkehrsüblich benutzt werden sollen.
Zuständig für die Entgegennahme der Manöveranmeldungen sind in der Regel die Bayerische Staatskanzlei, die Regierung oder die Kreisverwaltungsbehörde. Näheres hierzu regelt die Bekanntmachung über Manöver und andere Übungen der Bundeswehr und der Streitkräfte der Entsendestaaten in Bayern (Manöverbekanntmachung).
Auf Grundlage der Anmeldungen werden die weiteren betroffenen Behörden einschließlich der jeweils betroffenen Gemeinden unterrichtet. Zudem wird die ortsübliche Bekanntmachung der Übungen veranlasst.
Ansprechpartner
Regierung von Schwaben - Sachgebiet 10 - Sicherheit und Ordnung (Reg Schw)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86145 Augsburg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5410757446283Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 327-01
Fax: +49 821 327-2289
Landratsamt Ostallgäu (LRA OAL)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1255
87610 Marktoberdorf
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-oal.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=47109148423Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/47109148423Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8342 911-0
Fax: +49 8342 911-551
Internet
Bayerische Staatskanzlei (StK)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 220011
80535 München
Kontakt
E-Mail: poststelle@stk.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1666585176Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2165-0
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.05.2024
Stichwörter
Anmeldung Manöver, Bundeswehr, Entgegennahme der Übungsanmeldung, Manöveranmeldebehörden, Manöveranmeldung, Standortübungsplatz, Standortübungsplätzen, Standort- und Truppenübungsplätzen, Streitkräfte, Truppenübungsplatz