Manöver; Anmeldung
Manöver der Bundeswehr und ausländischer Streitkräfte müssen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Beschreibung
Als Manöver bezeichnet man eine realistische militärische Übung, die auf einem Truppenübungsplatz oder außerhalb von diesem abgehalten werden kann. Manöver sind Ausbildungstätigkeiten der entsprechenden militärischen Einheiten und dienen der Einsatzvorbereitung.
Die Manöver sind rechtzeitig bei der zuständigen Behörde durch die ausführende Einheit anzumelden. Bei der Anmeldung ist anzugeben, in welchem Umfang Straßen voraussichtlich mehr als verkehrsüblich benutzt werden sollen.
Zuständig für die Entgegennahme der Manöveranmeldungen sind in der Regel die Bayerische Staatskanzlei, die Regierung oder die Kreisverwaltungsbehörde. Näheres hierzu regelt die Bekanntmachung über Manöver und andere Übungen der Bundeswehr und der Streitkräfte der Entsendestaaten in Bayern (Manöverbekanntmachung).
Auf Grundlage der Anmeldungen werden die weiteren betroffenen Behörden einschließlich der jeweils betroffenen Gemeinden unterrichtet. Zudem wird die ortsübliche Bekanntmachung der Übungen veranlasst.
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Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 10 - Staatsrecht, Sicherheit und Ordnung (Reg OFr)
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Telefon Festnetz: +49 921 604-0
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Bayerische Staatskanzlei (StK)
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Hausanschrift
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Postfach 220011
80535 München
Kontakt
E-Mail: poststelle@stk.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1666585176Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2165-0
Internet
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96045 Bamberg
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Di 07:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:45 Uhr - 16:00 Uhr
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Telefon Festnetz: +49 951 85-319
Fax: +49 951 85-371
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.05.2024
Stichwörter
Anmeldung Manöver, Bundeswehr, Entgegennahme der Übungsanmeldung, Manöveranmeldebehörden, Manöveranmeldung, Standortübungsplatz, Standortübungsplätzen, Standort- und Truppenübungsplätzen, Streitkräfte, Truppenübungsplatz