Manöver; Anmeldung

    Manöver der Bundeswehr und ausländischer Streitkräfte müssen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

    Beschreibung

    Als Manöver bezeichnet man eine realistische militärische Übung, die auf einem Truppenübungsplatz oder außerhalb von diesem abgehalten werden kann. Manöver sind Ausbildungstätigkeiten der entsprechenden militärischen Einheiten und dienen der Einsatzvorbereitung.

    Die Manöver sind rechtzeitig bei der zuständigen Behörde durch die ausführende Einheit anzumelden. Bei der Anmeldung ist anzugeben, in welchem Umfang Straßen voraussichtlich mehr als verkehrsüblich benutzt werden sollen.

    Zuständig für die Entgegennahme der Manöveranmeldungen sind in der Regel die Bayerische Staatskanzlei, die Regierung oder die Kreisverwaltungsbehörde. Näheres hierzu regelt die Bekanntmachung über Manöver und andere Übungen der Bundeswehr und der Streitkräfte der Entsendestaaten in Bayern (Manöverbekanntmachung).

    Auf Grundlage der Anmeldungen werden die weiteren betroffenen Behörden einschließlich der jeweils betroffenen Gemeinden unterrichtet. Zudem wird die ortsübliche Bekanntmachung der Übungen veranlasst.

    Ansprechpartner

    Bayerische Staatskanzlei (StK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Franz-Josef-Strauß-Ring 1

    80539 München

    Postfachadresse

    Postfach 220011

    80535 München

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    Landratsamt Schwandorf - Sachgebiet 4.1 - Sicherheitsangelegenheiten und Gewerbewesen (LRA SAD)

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    Hausanschrift

    Wackersdorfer Straße 80

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    Postfachadresse

    Postfach 1549

    92406 Schwandorf

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    Mi 08:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 15:30 Uhr

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    Kontakt

    E-Mail: poststelle@landkreis-schwandorf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/632626538865Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 10 - Sicherheit und Ordnung (Reg OPf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Emmeramsplatz 8

    93047 Regensburg

    Postanschrift

    93039 Regensburg

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    Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

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    E-Mail: katastrophenschutz@reg-opf.bayern.de

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.05.2024

    Stichwörter

    Anmeldung Manöver, Bundeswehr, Entgegennahme der Übungsanmeldung, Manöveranmeldebehörden, Manöveranmeldung, Standortübungsplatz, Standortübungsplätzen, Standort- und Truppenübungsplätzen, Streitkräfte, Truppenübungsplatz

    Sprachversion

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