Manöver; Anmeldung

    Manöver der Bundeswehr und ausländischer Streitkräfte müssen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

    Beschreibung

    Als Manöver bezeichnet man eine realistische militärische Übung, die auf einem Truppenübungsplatz oder außerhalb von diesem abgehalten werden kann. Manöver sind Ausbildungstätigkeiten der entsprechenden militärischen Einheiten und dienen der Einsatzvorbereitung.

    Die Manöver sind rechtzeitig bei der zuständigen Behörde durch die ausführende Einheit anzumelden. Bei der Anmeldung ist anzugeben, in welchem Umfang Straßen voraussichtlich mehr als verkehrsüblich benutzt werden sollen.

    Zuständig für die Entgegennahme der Manöveranmeldungen sind in der Regel die Bayerische Staatskanzlei, die Regierung oder die Kreisverwaltungsbehörde. Näheres hierzu regelt die Bekanntmachung über Manöver und andere Übungen der Bundeswehr und der Streitkräfte der Entsendestaaten in Bayern (Manöverbekanntmachung).

    Auf Grundlage der Anmeldungen werden die weiteren betroffenen Behörden einschließlich der jeweils betroffenen Gemeinden unterrichtet. Zudem wird die ortsübliche Bekanntmachung der Übungen veranlasst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt München (LRA M)

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    Mariahilfplatz 17

    81541 München

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    Postfach 90 07 51

    81507 München

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    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


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    E-Mail: poststelle@lra-m.bayern.de

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    Bayerische Staatskanzlei (StK)

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    Franz-Josef-Strauß-Ring 1

    80539 München

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    Postfach 220011

    80535 München

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    E-Mail: poststelle@stk.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1666585176Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 10 - Sicherheit und Ordnung (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 39

    80538 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

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    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

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    E-Mail: oeffentliche.sicherheit.und.ordnung@reg-ob.bayern.de

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.05.2024

    Stichwörter

    Anmeldung Manöver, Bundeswehr, Entgegennahme der Übungsanmeldung, Manöveranmeldebehörden, Manöveranmeldung, Standortübungsplatz, Standortübungsplätzen, Standort- und Truppenübungsplätzen, Streitkräfte, Truppenübungsplatz

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