Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes; Beantragung
Beschreibung
Der BOS-Funk ist ein nichtöffentlicher mobiler Landfunkdienst (nömL) in Deutschland, der von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verwendet wird. Er umfasst die Funkanlagen und Funknetze des nichtöffentlichen mobilen Landfunks (nömL).
Die Kreisverwaltungsbehörden erfassen die mobilen Funkanlagen der gemeindlichen Feuerwehren und der Werksfeuerwehren, bearbeiten die BOS-Anträge (z. B. Anträge auf Festfunkstellen) und leiten diese an die zuständige Regierung weiter.
Die Kreisverwaltungsbehörden erfassen außerdem die mobilen Funkanlagen des Katastrophenschutzes und leiten diese an die obere Katastrophenschutzbehörde (Regierung) weiter.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Lichtenfels - Sachgebiet 25 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Ausländer (LRA LIF)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 13 40
96203 Lichtenfels
Öffnungszeiten
Mo 7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Di 7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Do 7:45 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 7:45 Uhr - 12:00 Uhr
Weitere Infos siehe:
Öffnungszeiten und Anfahrt zum Landratsamt Lichtenfels
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0860924250403Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9571 18-0
Fax: +49 9571 18-1099
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Frequenzzuteilung
Rechtsgrundlage(n)
- Nichtöffentlicher mobiler Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS); BOS-FunkrichtlinieBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
BOS-Funkrichtlinie, Digitalfunk, Frequenzzuteilung, Funkrichtlinie Digitalfunk BOS