Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes; Beantragung
Beschreibung
Der BOS-Funk ist ein nichtöffentlicher mobiler Landfunkdienst (nömL) in Deutschland, der von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verwendet wird. Er umfasst die Funkanlagen und Funknetze des nichtöffentlichen mobilen Landfunks (nömL).
Die Kreisverwaltungsbehörden erfassen die mobilen Funkanlagen der gemeindlichen Feuerwehren und der Werksfeuerwehren, bearbeiten die BOS-Anträge (z. B. Anträge auf Festfunkstellen) und leiten diese an die zuständige Regierung weiter.
Die Kreisverwaltungsbehörden erfassen außerdem die mobilen Funkanlagen des Katastrophenschutzes und leiten diese an die obere Katastrophenschutzbehörde (Regierung) weiter.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Forchheim - FB 31 Öffentliche Sicherheit und Ordnung (LRA FO)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
91299 Forchheim
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@lra-fo.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/731965476744Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9191 86-0
Fax: +49 9191 86-1448
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Frequenzzuteilung
Rechtsgrundlage(n)
- Nichtöffentlicher mobiler Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS); BOS-FunkrichtlinieBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.02.2025
Stichwörter
BOS-Funkrichtlinie, Digitalfunk, Frequenzzuteilung, Funkrichtlinie Digitalfunk BOS