Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes; Beantragung
Beschreibung
Der BOS-Funk ist ein nichtöffentlicher mobiler Landfunkdienst (nömL) in Deutschland, der von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verwendet wird. Er umfasst die Funkanlagen und Funknetze des nichtöffentlichen mobilen Landfunks (nömL).
Die Kreisverwaltungsbehörden erfassen die mobilen Funkanlagen der gemeindlichen Feuerwehren und der Werksfeuerwehren, bearbeiten die BOS-Anträge (z. B. Anträge auf Festfunkstellen) und leiten diese an die zuständige Regierung weiter.
Die Kreisverwaltungsbehörden erfassen außerdem die mobilen Funkanlagen des Katastrophenschutzes und leiten diese an die obere Katastrophenschutzbehörde (Regierung) weiter.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Bayreuth - Amt für Öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Adresse
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Postfachadresse
Postfach 101052
95410 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: Ordnungsamt@stadt.bayreuth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7469331302483Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 25-0
Fax: +49 921 25-1770
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Frequenzzuteilung
Rechtsgrundlage(n)
- Nichtöffentlicher mobiler Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS); BOS-FunkrichtlinieBekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.02.2025
Stichwörter
BOS-Funkrichtlinie, Digitalfunk, Frequenzzuteilung, Funkrichtlinie Digitalfunk BOS