Hochwasser; Erstellung eines gemeindlichen Meldeplans
Beschreibung
Im gemeindlichen Meldeplan sind die einzuleitenden Maßnahmen (abhängig vom Wasserstand) beschrieben, die Zuständigkeiten und Informationswege geregelt, die Kontaktdaten aller betroffenen Stellen und Listen über vorhandenes Material und Geräte aufgenommen.
Um einen reibungslosen Hochwassereinsatz zu gewährleisten wird der gemeindliche Meldeplan ständig fortgeschrieben. Dabei werden Erfahrungen aus vergangenen Hochwassern verarbeitet und bauliche Gegebenheiten berücksichtigt. Auch die Unterstützung durch Hilfsorganisationen wird berücksichtigt.
Ansprechpartner
Landratsamt Unterallgäu - SG 33 - Wasserrecht und Gewässeraufsicht (LRA MN)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1362
87713 Mindelheim
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: wasserrecht@lra.unterallgaeu.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/629303728638Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8261 995-0
Fax: +49 8261 995-333
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
- Hochwassernachrichtendienst Bayern (HND)Der Hochwassernachrichtendienst in Bayern (HND) bietet auf seiner Website einen Hochwasserlagebericht, tagesaktuelle Daten zu Wasserstand (Pegel), Niederschlag, Schneehöhen und Beschreibung von bedeutenden Hochwasserereignissen.
- Hochwasservorsorgeinformationen des bayerischen Landesamt für Umwelt mit Muster eines Gemeindlichen MeldeplansAuf der Website des bayerischen Landesamt für Umwelt sind zahlreiche weiterführende Informationen sowie ein vorbereitetes Muster eines Gemeindlichen Meldeplans aufgeführt.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 30.08.2024
Stichwörter
Hochwasseralarmplan