Hochwasser; Erstellung eines gemeindlichen Meldeplans
Beschreibung
Im gemeindlichen Meldeplan sind die einzuleitenden Maßnahmen (abhängig vom Wasserstand) beschrieben, die Zuständigkeiten und Informationswege geregelt, die Kontaktdaten aller betroffenen Stellen und Listen über vorhandenes Material und Geräte aufgenommen.
Um einen reibungslosen Hochwassereinsatz zu gewährleisten wird der gemeindliche Meldeplan ständig fortgeschrieben. Dabei werden Erfahrungen aus vergangenen Hochwassern verarbeitet und bauliche Gegebenheiten berücksichtigt. Auch die Unterstützung durch Hilfsorganisationen wird berücksichtigt.
Ansprechpartner
Landratsamt Bamberg - Fachbereich 31.1 - Öffentliche Sicherheit (LRA BA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
96045 Bamberg
Öffnungszeiten
Mo 07:45 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:45 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:45 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Infothek Montag - Mittwoch: 7:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 7:00 - 18:00 Uhr Freitag 12:00 - 14:00 Uhr Im Breich Staatsangehörigkeitswesen, Sozialhilfe, Ausländer- und Asylrecht nur nach Terminvereinbarung. Terminvereinbarung: Wir wollen Ihnen gezielt helfen. Deshalb können Sie in vielen Bereichen Termine vereinbaren. Termine haben Vorrang und sind grundsätzlich bis 18:00 Uhr möglich.
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/804408480775Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 951 85-319
Fax: +49 951 85-371
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
- Hochwassernachrichtendienst Bayern (HND)Der Hochwassernachrichtendienst in Bayern (HND) bietet auf seiner Website einen Hochwasserlagebericht, tagesaktuelle Daten zu Wasserstand (Pegel), Niederschlag, Schneehöhen und Beschreibung von bedeutenden Hochwasserereignissen.
- Hochwasservorsorgeinformationen des bayerischen Landesamt für Umwelt mit Muster eines Gemeindlichen MeldeplansAuf der Website des bayerischen Landesamt für Umwelt sind zahlreiche weiterführende Informationen sowie ein vorbereitetes Muster eines Gemeindlichen Meldeplans aufgeführt.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 30.08.2024
Stichwörter
Hochwasseralarmplan