Hochwasser; Erstellung eines gemeindlichen Meldeplans

    Die am Hochwassernachrichtendienst teilnehmenden Gemeinden erstellen Meldepläne, welche Maßnahmen bei welchen Pegelständen von welchen Stellen durchgeführt werden müssen. Ein Meldeplan gibt Hinweise auf verantwortliche Stellen oder Selbsthilfemöglichkeiten.

    Beschreibung

    Im gemeindlichen Meldeplan sind die einzuleitenden Maßnahmen (abhängig vom Wasserstand) beschrieben, die Zuständigkeiten und Informationswege geregelt, die Kontaktdaten aller betroffenen Stellen und Listen über vorhandenes Material und Geräte aufgenommen.

    Um einen reibungslosen Hochwassereinsatz zu gewährleisten wird der gemeindliche Meldeplan ständig fortgeschrieben. Dabei werden Erfahrungen aus vergangenen Hochwassern verarbeitet und bauliche Gegebenheiten berücksichtigt. Auch die Unterstützung durch Hilfsorganisationen wird berücksichtigt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Regensburg (LRA R)

    Adresse

    Hausanschrift

    Altmühlstr. 3

    93059 Regensburg

    Postfachadresse

    Postfach 120329

    93025 Regensburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Besondere Öffnungszeiten der Straßenverkehrsbehörde
    (Kfz-Zulasssung, Führerscheinstelle):
    Montag, Dienstag, Mittwoch: 07:30 - 15:00 Uhr,
    Donnerstag: 07:30 - 17:00 Uhr,
    Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@landratsamt-regensburg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=49109134426Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/49109134426Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 4009-0

    Fax: +49 941 4009-299

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 30.08.2024

    Stichwörter

    Hochwasseralarmplan

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