Hochwasser; Erstellung eines gemeindlichen Meldeplans
Beschreibung
Im gemeindlichen Meldeplan sind die einzuleitenden Maßnahmen (abhängig vom Wasserstand) beschrieben, die Zuständigkeiten und Informationswege geregelt, die Kontaktdaten aller betroffenen Stellen und Listen über vorhandenes Material und Geräte aufgenommen.
Um einen reibungslosen Hochwassereinsatz zu gewährleisten wird der gemeindliche Meldeplan ständig fortgeschrieben. Dabei werden Erfahrungen aus vergangenen Hochwassern verarbeitet und bauliche Gegebenheiten berücksichtigt. Auch die Unterstützung durch Hilfsorganisationen wird berücksichtigt.
Ansprechpartner
Landratsamt Eichstätt - FB 201 - Brand- und Katastrophenschutz (LRA EI)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Residenzplatz 1
85072 Eichstätt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Außerhalb der Servicezeiten nach Terminvereinbarung.
Kontakt
E-Mail: sicherheitsrecht@lra-ei.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/367303462644Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8421 70-0
Fax: +49 8421 70-1305
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
- Hochwassernachrichtendienst Bayern (HND)Der Hochwassernachrichtendienst in Bayern (HND) bietet auf seiner Website einen Hochwasserlagebericht, tagesaktuelle Daten zu Wasserstand (Pegel), Niederschlag, Schneehöhen und Beschreibung von bedeutenden Hochwasserereignissen.
- Hochwasservorsorgeinformationen des bayerischen Landesamt für Umwelt mit Muster eines Gemeindlichen MeldeplansAuf der Website des bayerischen Landesamt für Umwelt sind zahlreiche weiterführende Informationen sowie ein vorbereitetes Muster eines Gemeindlichen Meldeplans aufgeführt.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 30.08.2024
Stichwörter
Hochwasseralarmplan