Sturmwarndienst auf bayerischen Seen; Organisation

    Auf größeren bayerischen Seen werden Wassersportler vor Starkwind und Stürmen mit optischen Warnsignalen oder auf andere Weise gewarnt.

    Beschreibung

    Als Wassersportler werden Sie auf folgenden bayerischen Seen vor Starkwind und Stürmen mit optischen Warnsignalen oder auf andere Weise gewarnt:  

    • Ammersee, Starnberger See und Wörthsee
    • Staffelsee, Riegsee und Walchensee
    • Tegernsee, Schliersee und Simssee
    • Chiemsee und Waginger-Tachinger See
    • Forggensee
    • Altmühlsee, Igelsbachsee, Kleiner Brombachsee, Großer Brombachsee und Rothsee

    Dies geschieht in der Regel durch Sturmwarnleuchten.

    Zur Starkwindwarnung werden dabei Warnzeichen durch orangefarbiges Blinklicht mit 40 Blitzen pro Minute gegeben; sie erfolgt bei einer Windstärke von 6 und 7 Beaufort. Die Starkwindwarnung soll die Wassersportler auf die Gefahr aufmerksam machen und sie veranlassen, die Wetterentwicklung sorgfältig zu verfolgen und ihr Verhalten darauf abzustellen.

    Die Sturmwarnung, welche ab einer Windstärke von 8 Beaufort erfolgt, wird durch das Aufleuchten von orangefarbigen Blinklichtern mit 90 Blitzen pro Minute vorgenommen. Die Sturmwarnung soll die Wassersportler veranlassen, unverzüglich alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und das Ufer oder windgeschützte Stellen aufzusuchen. Bei Sturmwarnung werden darüber hinaus Rundfunkdurchsagen veranlasst.

    Der Sturmwarndienst zeichnet sich durch ein Zusammenspiel verschiedener Behörden und Stellen aus. Insbesondere sind daran die zuständige Sicherheitsbehörde, die Polizei, der Deutsche Wetterdienst (Regionale Wetterberatung München) sowie die Integrierten Leitstellen beteiligt; zusätzlich können Sturmwarnkommissionen gebildet werden.

    Der Sturmwarndienst ist eine Aufgabe der Sicherheitsbehörden, also der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bzw. der Gemeinde, falls ein See ausschließlich auf deren Gebiet liegt.

    Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden und Gemeinden haben für die Organisation des Sturmwarndienstes zu sorgen, insbesondere haben sie die notwendigen Sturmwarneinrichtungen bereitzustellen und zu unterhalten.

    Darüber hinaus sollen die Sicherheitsbehörden auch Sturmwarnkommissionen einrichten, welche aus Personen bestehen, die in deren Auftrag die Wetterentwicklung vor Ort beobachten und als Ansprechpartner für den Deutschen Wetterdienst, Regionale Wetterberatung München zur Verfügung stehen.

    Für die Abgabe von Sturmwarnungen sowie die Entwarnung ist grundsätzlich der Deutsche Wetterdienst, Regionale Wetterberatung München, zuständig. Er

    • veranlasst die Auslösung der Starkwind- und Sturmwarnung sowie deren Entwarnung durch die zuständigen Integrierten Leitstellen (ILS),
    • veranlasst Rundfunkdurchsagen bei Sturmwarnung,
    • informiert die Einsatzzentralen der Polizeipräsidien,
    • informiert die Sicherheitsbehörden/Sturmwarnkommissionen.

    Die Integrierte Leitstelle löst nach Eingang der Warnung des Deutschen Wetterdienstes die Sturmwarneinrichtungen (Starkwind- bzw. Sturmwarnung) aus. Nach Entwarnung durch den Deutschen Wetterdienst beendet die Integrierte Leitstelle die Starkwind- bzw. Sturmwarnung.

    Die Polizei unterstützt die Sicherheitsbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Im Bootseinsatz gibt sie dabei insbesondere Meldungen an den Deutschen Wetterdienst, Regionale Wetterberatung München, über veränderte Wetterverhältnisse ab und überwacht den Betrieb der Sturmwarnleuchten.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Bamberg - Fachbereich 31.1 - Öffentliche Sicherheit (LRA BA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstr. 23

    96052 Bamberg

    Postanschrift

    96045 Bamberg

    Öffnungszeiten

    Mo 07:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 07:45 Uhr - 17:00 Uhr

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    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/804408480775Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 951 85-319

    Fax: +49 951 85-371

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Sturmwarndienst wird grundsätzlich vom 1. April bis 31. Oktober von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr betrieben. Davon abweichend beginnt der Sturmwarndienst am Walchensee bereits am 01. März und am Forggensee erst am 01. Mai.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 07.11.2024

    Stichwörter

    Gewitterwarnung, schwimmen, Schwimmer, segeln, Segler, Sturmwarnung, surfen, Surfer, Vorwarnung, Wassersportler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English