Rettungswesen; Sicherstellung des öffentlichen Rettungsdienstes
Der Rettungsdienst umfasst Notfallrettung, arztbegleiteten Patiententransport, Krankentransport, Patientenrückholung, Berg- und Höhlenrettung sowie Wasserrettung.
Beschreibung
Rechtliche Grundlagen für die Organisation und die Durchführung des Rettungsdienstes in Bayern sind das Bayerische Rettungsdienstgesetz (BayRDG), die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG) und das Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG). Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist die oberste Rettungsdienstbehörde in Bayern.
Die bayerischen Landkreise und kreisfreien Gemeinden haben die Aufgabe, in kommunaler Zusammenarbeit durch Zweckverbände für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung den öffentlichen Rettungsdienst sicherzustellen. Das Gebiet des Freistaates Bayern ist dazu in 25 Rettungsdienstbereiche eingeteilt. In jedem Rettungsdienstbereich gibt es zur Einsatzlenkung im öffentlichen Rettungsdienst eine Integrierte Leitstelle.
Weitere Informationen zum Rettungsdienst in Bayern, insbesondere auch zur Notrufnummer 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst, erhalten Sie über den Internetauftritt des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe "Weiterführende Links") und bei den "Verwandten Themen" unter "Rettungswesen; Notrufnummer".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Schwandorf - Sachgebiet 4.1 - Sicherheitsangelegenheiten und Gewerbewesen (LRA SAD)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1549
92406 Schwandorf
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@landkreis-schwandorf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/632626538865Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9431 471-09431/471283
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024
Stichwörter
ärztlicher Leiter, Automatisierte externe Defibrillation in Bayern, Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG), integrierte Leitstellen, Krankentransport, krankenwagen, Notarzt, Notfallpatienten, Notfallrettung, notrufnummern bayern, Patiententransport, Rettungsdienst, Rettungsleitstelle