Notfallrettung Sicherstellung

    Rettungswesen; Sicherstellung des öffentlichen Rettungsdienstes

    Der Rettungsdienst umfasst Notfallrettung, arztbegleiteten Patiententransport, Krankentransport, Patientenrückholung, Berg- und Höhlenrettung sowie Wasserrettung.

    Beschreibung

    Rechtliche Grundlagen für die Organisation und die Durchführung des Rettungsdienstes in Bayern sind das Bayerische Rettungsdienstgesetz (BayRDG), die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG) und das Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG). Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist die oberste Rettungsdienstbehörde in Bayern.

    Die bayerischen Landkreise und kreisfreien Gemeinden haben die Aufgabe, in kommunaler Zusammenarbeit durch Zweckverbände für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung den öffentlichen Rettungsdienst sicherzustellen. Das Gebiet des Freistaates Bayern ist dazu in 25 Rettungsdienstbereiche eingeteilt. In jedem Rettungsdienstbereich gibt es zur Einsatzlenkung im öffentlichen Rettungsdienst eine Integrierte Leitstelle.

    Weitere Informationen zum Rettungsdienst in Bayern, insbesondere auch zur Notrufnummer 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst, erhalten Sie über den Internetauftritt des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe "Weiterführende Links") und bei den "Verwandten Themen" unter "Rettungswesen; Notrufnummer".

    Online-Dienste

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    Landratsamt Landsberg am Lech (LRA LL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-Kühlmann-Straße 15

    86899 Landsberg am Lech

    Postfachadresse

    Postfach 101453

    86884 Landsberg am Lech

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    Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Fürstenfeldbruck

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    Münchner Str. 32

    82256 Fürstenfeldbruck

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    E-Mail: info@zrf-ffb.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3475283106108Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Einrichtungen des Rettungsdienstes in Bayern werden weit überwiegend aus dem Beitragsaufkommen der gesetzlich Krankenversicherten finanziert. Behandlung und Transport durch Rettungsdienst und Notarzt sind kostenpflichtig und werden in der Regel von der Krankenversicherung bezahlt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Stichwörter

    ärztlicher Leiter, Automatisierte externe Defibrillation in Bayern, Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG), integrierte Leitstellen, Krankentransport, krankenwagen, Notarzt, Notfallpatienten, Notfallrettung, notrufnummern bayern, Patiententransport, Rettungsdienst, Rettungsleitstelle

    Sprachversion

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