Vereinswesen; Anmeldung eines Ausländervereins oder eines ausländischen Vereins

    Die Gründung, Änderung und Auflösung eines ausländischen Vereins oder eines Ausländervereins mit Sitz in Deutschland ist innerhalb von zwei Wochen bei der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde, d. h. der zuständigen kreisfreien Gemeinde oder dem zuständigen Landratsamt anzumelden.

    Beschreibung

    Als ein Ausländerverein gilt ein Verein, dessen Mitglieder oder Leiter überwiegend Ausländer sind. Als ein ausländischer Verein gilt ein Verein mit Sitz im Ausland, dessen Organisation oder Tätigkeit sich auf Deutschland erstreckt. Anmeldepflichtig ist der Vorstand. Hat ein Verein keinen Vorstand, trifft die Anmeldepflicht die vertretungsberechtigten Mitglieder. Bei einer organisatorischen Einrichtung eines ausländischen Vereins gilt die Anmeldepflicht auch für die Personen, die die Einrichtung leiten.

    Die Anmeldung muss auf Deutsch erfolgen und folgendes enthalten:

    • die Satzung des Vereins oder, wenn der Verein keine Satzung hat, Angaben über Name, Sitz und Zweck des Vereins
    • Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder oder der zur Vertretung berechtigten Personen
    • Angaben, in welchen Ländern der Verein Teilorganisationen hat

    Die Behörden erteilen kostenfrei eine Anmeldebescheinigung.

    Der Verstoß gegen die Anmeldepflicht ist bußgeldbewehrt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen - SG 32 - Öffentliche Sicherheit u. Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz, Gewerbe (LRA WUG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 2

    91781 Weißenburg i.Bay.

    Postanschrift

    91780 Weißenburg i.Bay.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.lra@landkreis-wug.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9807987198506Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9141 902-0

    Fax: +49 9141 902-108

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Satzung des Vereins

      soweit vorhanden

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.07.2024

    Stichwörter

    Ausländer, Ausländerverein, Ausländischer Verein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English