Vereinswesen; Anmeldung eines Ausländervereins oder eines ausländischen Vereins
Beschreibung
Als ein Ausländerverein gilt ein Verein, dessen Mitglieder oder Leiter überwiegend Ausländer sind. Als ein ausländischer Verein gilt ein Verein mit Sitz im Ausland, dessen Organisation oder Tätigkeit sich auf Deutschland erstreckt. Anmeldepflichtig ist der Vorstand. Hat ein Verein keinen Vorstand, trifft die Anmeldepflicht die vertretungsberechtigten Mitglieder. Bei einer organisatorischen Einrichtung eines ausländischen Vereins gilt die Anmeldepflicht auch für die Personen, die die Einrichtung leiten.
Die Anmeldung muss auf Deutsch erfolgen und folgendes enthalten:
- die Satzung des Vereins oder, wenn der Verein keine Satzung hat, Angaben über Name, Sitz und Zweck des Vereins
- Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder oder der zur Vertretung berechtigten Personen
- Angaben, in welchen Ländern der Verein Teilorganisationen hat
Die Behörden erteilen kostenfrei eine Anmeldebescheinigung.
Der Verstoß gegen die Anmeldepflicht ist bußgeldbewehrt.
Ansprechpartner
Stadt Straubing - Gewerbewesen, Ordnungsaufgaben
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 0352
94303 Straubing
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen und abmeldungen Vorort nur von Montag bis Freitag vormittags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach vorheriger Terminvereinbarung möglich! Alternativ können Sie unseren Online-Dienst nutzen.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@straubing.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0573536228521Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9421 944-60216
Fax: +49 9421 944-60250
Stadt Straubing - Abteilung Sport
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 0352
94303 Straubing
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: sportamt@straubing.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2553313914521Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9421 944-60149
Fax: +49 9421 944-60250
erforderliche Unterlagen
- Satzung des Vereins
soweit vorhanden
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts - Vereinsgesetz (VereinsG)Ausländervereine
- § 15 Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts - Vereinsgesetz (VereinsG)Ausländische Vereine
- § 19 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (VereinsG-DVO)Anmeldepflicht für Ausländervereine
- § 21 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (VereinsG-DVO)Anmelde- und Auskunftspflicht ausländischer Vereine
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.07.2024
Stichwörter
Ausländer, Ausländerverein, Ausländischer Verein