Vereinswesen; Anmeldung eines Ausländervereins oder eines ausländischen Vereins

    Die Gründung, Änderung und Auflösung eines ausländischen Vereins oder eines Ausländervereins mit Sitz in Deutschland ist innerhalb von zwei Wochen bei der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde, d. h. der zuständigen kreisfreien Gemeinde oder dem zuständigen Landratsamt anzumelden.

    Beschreibung

    Als ein Ausländerverein gilt ein Verein, dessen Mitglieder oder Leiter überwiegend Ausländer sind. Als ein ausländischer Verein gilt ein Verein mit Sitz im Ausland, dessen Organisation oder Tätigkeit sich auf Deutschland erstreckt. Anmeldepflichtig ist der Vorstand. Hat ein Verein keinen Vorstand, trifft die Anmeldepflicht die vertretungsberechtigten Mitglieder. Bei einer organisatorischen Einrichtung eines ausländischen Vereins gilt die Anmeldepflicht auch für die Personen, die die Einrichtung leiten.

    Die Anmeldung muss auf Deutsch erfolgen und folgendes enthalten:

    • die Satzung des Vereins oder, wenn der Verein keine Satzung hat, Angaben über Name, Sitz und Zweck des Vereins
    • Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder oder der zur Vertretung berechtigten Personen
    • Angaben, in welchen Ländern der Verein Teilorganisationen hat

    Die Behörden erteilen kostenfrei eine Anmeldebescheinigung.

    Der Verstoß gegen die Anmeldepflicht ist bußgeldbewehrt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altötting - Sg. 14 - Öffentliche Sicherheit (LRA AÖ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 38

    84503 Altötting

    Postfachadresse

    Postfach 1432

    84498 Altötting

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-aoe.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/970076437747Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8671 502-0

    Fax: +49 8671 502-250

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Satzung des Vereins

      soweit vorhanden

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.07.2024

    Stichwörter

    Ausländer, Ausländerverein, Ausländischer Verein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English