Wasserbuch Bereitstellung / Wasserbuch Führung

    Wasserbuch; Beantragung der Einsichtnahme oder einer Auskunft

    Wenn Sie Informationen zu Wasserrechten benötigen, können Sie die Einsichtnahme in das Wasserbuch oder eine Auskunft aus dem Wasserbuch beantragen.

    Beschreibung

    Das Wasserbuch ist ein amtliches Register ähnlich dem Grundbuch. Hier sind erteilte Erlaubnisse und Bewilligungen sowie Rechte und Befugnisse, Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen, Wasserschutzgebiete, Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verzeichnet.

    Bürger können Einsichtnahme in das Wasserbuch, welches bei der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde geführt wird, beantragen. 

    Der Zugang kann durch Auskunftserteilung, Einsichtnahme vor Ort oder in sonstiger Weise eröffnet werden. Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs beantragt, so entspricht die informationspflichtige Stelle diesem Antrag, es sei denn, es ist für sie angemessen, die Information auf andere Art zugänglich zu machen. Soweit die Information bereits auf andere, leicht zugängliche Art zur Verfügung stehen, kann die antragsstellende Person auf diese Art des Informationszugangs verwiesen werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Augsburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    86150 Augsburg

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    86150 Augsburg

    Kontakt

    E-Mail: stadt@augsburg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=24442640389Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24442640389Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 324-0

    Fax: +49 821 324-2160

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • keine

    Voraussetzungen

    Sie müssen die gewünschte Auskunft beschreiben. 


    Folgende Informationen können bei der Bereitstellung der Information hilfreich sein:

    • Name und Anschrift des Rechtsinhabers,
    • Name des Gewässers,
    • Lage (z. B. Gemarkung, Flur),
    • Inhalt des Rechtes (z. B. Erdwärmesonden, Einleitung, Entnahme oder Staurecht)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie haben Anspruch auf nochmalige Prüfung oder können Klage beim Verwaltungsgericht erheben.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag schriftlich oder elektronisch bei der für die Gemarkung zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einreichen.

    Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde entscheidet bezüglich des Antrags und informiert den Antragsteller.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Grundsätzlich beträgt die Bearbeitungsdauer ein Monat; bei umfangreifen und komplexen Umweltinformationen zwei Monate.

    Kosten

    Auskünfte aus dem Wasserbuch sind grundsätzlich gebührenfrei.

    Sofern Kopien aus den dazugehörigen Wasserbuchakten benötigt werden, wird ein Auslagenersatz erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 22.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English