Wasserbuch Bereitstellung / Wasserbuch Führung

    Wasserbuch; Beantragung der Einsichtnahme oder einer Auskunft

    Wenn Sie Informationen zu Wasserrechten benötigen, können Sie die Einsichtnahme in das Wasserbuch oder eine Auskunft aus dem Wasserbuch beantragen.

    Beschreibung

    Das Wasserbuch ist ein amtliches Register ähnlich dem Grundbuch. Hier sind erteilte Erlaubnisse und Bewilligungen sowie Rechte und Befugnisse, Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen, Wasserschutzgebiete, Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verzeichnet.

    Bürger können Einsichtnahme in das Wasserbuch, welches bei der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde geführt wird, beantragen. 

    Der Zugang kann durch Auskunftserteilung, Einsichtnahme vor Ort oder in sonstiger Weise eröffnet werden. Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs beantragt, so entspricht die informationspflichtige Stelle diesem Antrag, es sei denn, es ist für sie angemessen, die Information auf andere Art zugänglich zu machen. Soweit die Information bereits auf andere, leicht zugängliche Art zur Verfügung stehen, kann die antragsstellende Person auf diese Art des Informationszugangs verwiesen werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Miesbach (LRA MB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenheimer Str. 1 - 3

    83714 Miesbach

    Postfachadresse

    Postfach 303

    83711 Miesbach

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr


    Öffnungszeiten und Corona-Schutzvorkehrungen am Landratsamt Miesbach

    Um Mitarbeiter und Kunden vor einer möglichen Virus-Übertragung zu schützen, hat das Landratsamt Schutzvorkehrungen getroffen. Persönliche Termine sind wieder in allen Bereichen möglich, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die zuständigen Mitarbeiter holen die Kunden an der Eingangstür des jeweiligen Hauses ab. Kunden können auch am Haupteingang (Haus A gegenüber des Zulassungsstellen-Parkplatzes an der Rosenheimer Straße) klingeln und werden dann über den Bürgerservice zum zuständigen Mitarbeiter gelotst. Die Eingangstüren bleiben zur Kontrolle der Besucherströme noch verschlossen. In den öffentlichen Bereichen des Landratsamtes (Gänge, Treppen etc.) muss Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Auch beim persönlichen Gespräch muss der Mindestabstand beachtet werden, sonst muss auch hier der Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

    Der Bürgerservice ist telefonisch durchgehend erreichbar

    Montag bis Mittwoch 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
    Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

    Zulassungsstelle und Führerscheinstelle: Die Kfz-Zulassungsstelle ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung wieder zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Termine sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich über 08025 704 2320, zulassung@lra-mb.bayern.de oder online.

    Die Fahrerlaubnisbehörde ist ebenfalls zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Eine Vorsprache kann nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 08025 704 2330 erfolgen.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-mb.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=75331406415Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/75331406415Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8025 704-0

    Fax: +49 8025 704-77040

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • keine

    Voraussetzungen

    Sie müssen die gewünschte Auskunft beschreiben. 


    Folgende Informationen können bei der Bereitstellung der Information hilfreich sein:

    • Name und Anschrift des Rechtsinhabers,
    • Name des Gewässers,
    • Lage (z. B. Gemarkung, Flur),
    • Inhalt des Rechtes (z. B. Erdwärmesonden, Einleitung, Entnahme oder Staurecht)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie haben Anspruch auf nochmalige Prüfung oder können Klage beim Verwaltungsgericht erheben.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag schriftlich oder elektronisch bei der für die Gemarkung zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einreichen.

    Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde entscheidet bezüglich des Antrags und informiert den Antragsteller.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Grundsätzlich beträgt die Bearbeitungsdauer ein Monat; bei umfangreifen und komplexen Umweltinformationen zwei Monate.

    Kosten

    Auskünfte aus dem Wasserbuch sind grundsätzlich gebührenfrei.

    Sofern Kopien aus den dazugehörigen Wasserbuchakten benötigt werden, wird ein Auslagenersatz erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 22.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English