Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung des Bestehens auf Antrag

    Staatsangehörigkeit; Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

    Ob eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht oder nicht, kann in Zweifelsfällen durch die Verwaltung allgemein-verbindlich entschieden werden.

    Beschreibung

    Für die Überprüfung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit genügt den Behörden in Deutschland im Regelfall die Vorlage eines gültigen Passes oder Personalausweises. Ob eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht, kann in Zweifelsfällen verbindlich festgestellt werden.

    Auf entsprechenden Antrag hin erhalten Deutsche dabei einen Staatsangehörigkeitsausweis zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.

    Ausländer erhalten auf Antrag eine Negativbescheinigung, mit der sie nachweisen können, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kronach - Ausländer- und Personenstandswesen (LRA KC)

    Adresse

    Hausanschrift

    Güterstr. 18

    96317 Kronach

    Postanschrift

    Güterstraße 18

    96317 Kronach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-kc.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0173175393101Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9261 678-0

    Fax: +49 9261 678-211

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag erhältlich bei der zuständigen Behörde oder Online-Verfahren
    • Unterlagen zum Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit

      • Urkunden oder sonstige Beweismittel zur Erwerb bzw. Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wie:
        • Einbürgerungsurkunden
        • Bescheinigungen/Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option
        • Bescheinigung gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz
        • Ernennungsurkunden bei Beamten
        • Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen Deutschen Wehrmacht und anderen vergleichbaren Verbänden
        • Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte
        • Vertriebenenausweise, Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über deutsche Volkszugehörigkeit
        • Nachweise über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht
        • Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder frühere Rechtsstellung als Deutscher oder über Behandlung als Deutscher
        • Staatsangehörigkeitsausweise, Heimatscheine, Urkunden/Ausweise über Rechtsstellung als Deutscher
        • Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte)
        • Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten, Bürgerverzeichnissen
        • Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter
        • Meldebestätigungen; Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit, Vertriebenenausweise, (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine in einfacher Kopie
        • weitere mögliche Unterlagen
      • Bei Bedarf können auch noch folgende weitere Unterlagen notwendig sein:
        • Unterlagen über den Nichterwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (Nichterwerbsbescheinigung)
        • Nachweise über den Erwerb/Besitz weiterer Staatsangehörigkeiten
        • Namensänderungsurkunden/-bescheinigungen
        • Lebenspartnerschaftsurkunde
        • Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung bzw. Bundesamtes für Wehrverwaltung zum Dienst in der ausländischen Armee
        • Unterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Personen unter 16 Jahren)
      • Weitere Unterlagen werden bei Bedarf von der zuständigen Behörde angefordert.
    • Unterlagen zum Nachweis des Nichtbesitzes der deutschen Staatsangehörigkeit

      • Neben den Angaben zu Ihren Abstammungsverhältnissen sind
        • Nachweise zum Erwerb und Besitz ausländischer Staatsangehörigkeiten
        • Nachweise zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
        • Nachweise zur Ableistung von Wehrdienst im Ausland

      regelmäßig erforderlich.

      • Weitere Unterlagen werden bei Bedarf von der zuständigen Behörde angefordert.

    Voraussetzungen

    • Staatsangehörigkeitsausweis: Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit und Nachweis eines Sachbescheidungsinteresses 
    • Negativbescheinigung: Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen eine ablehnende Entscheidung der Behörde kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises / Negativbescheinigung ist bei der Staatsangehörigkeitsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) einzureichen.

    Im Antrag auf Ausstellung einer Staatsangehörigkeitsurkunde / Negativbescheinigung sind die persönlichen Daten des Antragstellers darzulegen und die Urkunden oder sonstigen Beweismittel beizugeben, mit denen der Besitz oder Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit belegt werden können.

    Der Antrag kann bei vielen Behörden bereits online oder alternativ in Papierform gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann mehrere Monate betragen. Sie ist maßgeblich davon beeinflusst, inwiefern Sie die Staatsangehörigkeitsbehörde im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht unterstützen sowie der Aussagekraft der beigefügten Unterlagen. Erhebliche Verzögerungen können sich ergeben, wenn Anfragen in alten Registern erforderlich werden.

    Kosten

    Die Gebühr für einen Staatsangehörigkeitsausweis oder eine Negativbescheinigung beträgt 51,00 EUR. Auch die Ablehnung ist kostenpflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 11.10.2024

    Stichwörter

    Negativbescheinigung, Staatsangehörigkeit bei Geburt, Staatsangehörigkeitsausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English