Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Saisonkennzeichens
Beschreibung
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV bietet die rechtliche Möglichkeit an, Kraftfahrzeuge nur während eines bestimmten Zeitraums im Jahr im öffentlichen Verkehrsraum zu nutzen. Dies kann durch Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung geschehen.
Bei alljährlich gleichen Betriebszeiträumen bietet sich jedoch die Möglichkeit der sog. Saisonzulassung an. Der Betriebszeitraum ist nach vollen Monaten auf dem Kennzeichen vermerkt. Die Zulassung kann für mindestens zwei und für höchstens 11 Monate pro Jahr erfolgen. Eine Aufsplittung in mehrere kürzere Zulassungszeiträume pro Jahr ist dabei nicht zulässig.
Einmal so zugelassen, können die Kraftfahrzeuge in jedem Jahr im festgelegten Betriebszeitraum verwendet werden, ohne dass die Zulassungsbehörde erneut aufgesucht werden muss. In den Ruhezeitraum fallende Hauptuntersuchungen können im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachgeholt werden. In der restlichen Zeit des Jahres dürfen die Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt oder abgestellt werden.
Saisonkennzeichen können auch internetbasiert zugeteilt werden.
Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.
Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Cham - Kfz-Zulassungsstelle Cham (LRA CHA)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1432
93404 Cham
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin! Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Cham: Mo-Fr 7:30-12:00, Di 13:30-15:30, Do 13:30-17:45 bea: dies gilt nur für die Zulassungsstelle (nicht für Führerscheinstelle)
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: zulassungsstelle@lra.landkreis-cham.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4765837211111Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9971 78-0
Fax: +49 9971 78-399
Internet
Landratsamt Cham - Kfz-Zulassungsstelle Bad Kötzting (LRA CHA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Herrenstr. 5
93444 Bad Kötzting
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:15 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:15 Uhr und 13:30 Uhr - 15:45 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:15 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:15 Uhr und 13:30 Uhr - 15:45 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:15 Uhr
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E-Mail: zulassungsstelle@lra.landkreis-cham.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4782614988111Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9941 9049-10
Fax: +49 9941 9049-12
Internet
Landratsamt Cham - Kfz-Zulassungsstelle Roding (LRA CHA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Landgerichtstr. 13
93426 Roding
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:15 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:15 Uhr und 13:30 Uhr - 15:45 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:15 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:15 Uhr und 13:30 Uhr - 15:45 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:15 Uhr
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E-Mail: zulassungsstelle@lra.landkreis-cham.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4799392765111Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9461 910620
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Internet
Landratsamt Cham - Kfz-Zulassungsstelle Waldmünchen (LRA CHA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Obere Bräuhausstr. 14
93449 Waldmünchen
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:15 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:15 Uhr und 13:30 Uhr - 15:45 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:15 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:15 Uhr und 13:30 Uhr - 15:45 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:15 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: zulassungsstelle@lra.landkreis-cham.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4816170542111Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9972 613
Fax: +49 9972 613
Internet
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung im Original (bei Neufahrzeugen)
- amtliches Ausweispapier
- Bestätigung über das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung - "eVB"-)
- Vollmacht (auch bei Zulassung für einen Verwandten erforderlich)
- SEPA-Mandat für Einzug der Kfz-Steuer
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Antragstellung durch einen Minderjährigen
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Bei Fahrzeugen mit allgemeiner Betriebserlaubnis/ EU-Typengenehmigung müssen Sie 30,00 EURO zahlen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, erhöht sich diese Gebühr um 10,20 EURO.
Wenn noch keine Zulassungsbescheinigung ausgestellt ist, fallen zusätzliche Gebühren an.
Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (zwischen 0,60 und 3,80 Euro). Sowie die Gebühren für Dokumentensiegel (je 0,30 Euro) und ggf. Reservierung (2,60 Euro).
Die Kennzeichen müssen Sie auf eigene Rechnung selbst bei privaten Anbietern besorgen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024
Stichwörter
Saisonkennzeichen, saisonkennzeichen auto, Saison Nummernschild, saisonzulassung auto, saisonzulassung kfz, zulassung für eine saison