Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Saisonkennzeichens
Beschreibung
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV bietet die rechtliche Möglichkeit an, Kraftfahrzeuge nur während eines bestimmten Zeitraums im Jahr im öffentlichen Verkehrsraum zu nutzen. Dies kann durch Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung geschehen.
Bei alljährlich gleichen Betriebszeiträumen bietet sich jedoch die Möglichkeit der sog. Saisonzulassung an. Der Betriebszeitraum ist nach vollen Monaten auf dem Kennzeichen vermerkt. Die Zulassung kann für mindestens zwei und für höchstens 11 Monate pro Jahr erfolgen. Eine Aufsplittung in mehrere kürzere Zulassungszeiträume pro Jahr ist dabei nicht zulässig.
Einmal so zugelassen, können die Kraftfahrzeuge in jedem Jahr im festgelegten Betriebszeitraum verwendet werden, ohne dass die Zulassungsbehörde erneut aufgesucht werden muss. In den Ruhezeitraum fallende Hauptuntersuchungen können im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachgeholt werden. In der restlichen Zeit des Jahres dürfen die Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt oder abgestellt werden.
Saisonkennzeichen können auch internetbasiert zugeteilt werden.
Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.
Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Passau - Kfz-Zulassung (LRA PA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Passauer Str. 39
94121 Salzweg
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: kfz-zulassung@landkreis-passau.de
De-Mail: info@landkreis-passau.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/164628414825Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 851 397-0
Fax: +49 851 2894
Internet
Landratsamt Passau - Zulassungsstelle Pocking (LRA PA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Simbacher Str. 16
94060 Pocking
Kontakt
E-Mail: kfz-zulassung@landkreis-passau.de
De-Mail: info@landkreis-passau.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/330734279938Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 851 397-4725
Fax: +49 8531 248476
Internet
Landratsamt Passau - Zulassungsstelle Salzweg (LRA PA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Passauer Str. 39
94121 Salzweg
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 11:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: kfz-zulassung@landkreis-passau.de
De-Mail: info@landkreis-passau.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/381067610938Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 851 397-0
Fax: +49 851 2894
Internet
Landratsamt Passau - Zulassungsstelle Hauzenberg (LRA PA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bahnhofstr. 18
94051 Hauzenberg
Kontakt
E-Mail: kfz-zulassung@landkreis-passau.de
De-Mail: info@landkreis-passau.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/347512056938Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 851 397-4722
Fax: +49 8586 979681
Internet
Landratsamt Passau - Zulassungsstelle Vilshofen an der Donau (LRA PA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Passauer Straße 51
94474 Vilshofen
Kontakt
E-Mail: kfz-zulassung@landkreis-passau.de
De-Mail: info@landkreis-passau.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/364289833938Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 851 397-4740
Fax: +49 8541 915721
Internet
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung im Original (bei Neufahrzeugen)
- amtliches Ausweispapier
- Bestätigung über das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung - "eVB"-)
- Vollmacht (auch bei Zulassung für einen Verwandten erforderlich)
- SEPA-Mandat für Einzug der Kfz-Steuer
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Antragstellung durch einen Minderjährigen
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Bei Fahrzeugen mit allgemeiner Betriebserlaubnis/ EU-Typengenehmigung müssen Sie 30,00 EURO zahlen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, erhöht sich diese Gebühr um 10,20 EURO.
Wenn noch keine Zulassungsbescheinigung ausgestellt ist, fallen zusätzliche Gebühren an.
Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes (zwischen 0,60 und 3,80 Euro). Sowie die Gebühren für Dokumentensiegel (je 0,30 Euro) und ggf. Reservierung (2,60 Euro).
Die Kennzeichen müssen Sie auf eigene Rechnung selbst bei privaten Anbietern besorgen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024
Stichwörter
Saisonkennzeichen, saisonkennzeichen auto, Saison Nummernschild, saisonzulassung auto, saisonzulassung kfz, zulassung für eine saison