Informationssicherheits-Managementsystem; Übermittlung des Verwendungsnachweises
Der Freistaat Bayern fördert die Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems(ISMS) bei den kommunalen Gebietskörperschaften. Das Förderprogramm ist Ende 2023 ausgelaufen.
Beschreibung
Um ein nachhaltiges und hohes IT-Sicherheitsniveau in der gesamten bayerischen Verwaltung zuerreichen, fördert der Freistaat Bayern im Rahmen der Initiative Cybersicherheit nach Maßgabe der Förderrichtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen") und im Rahmen der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen die Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems(ISMS) bei den kommunalen Gebietskörperschaften.
Das ISMS soll dazu beitragen, eine Schutzstrategie zu entwickeln und entsprechende Maßnahmenzur Sicherung der Verfügbarkeit, der Vertraulichkeit und der Integrität von IT-Systemen und Daten umzusetzen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Nach Maßgabe der Förderrichtlinie erhalten die Kommunen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 60.000 Euro.
Das Förderprogramm ist Ende 2023 ausgelaufen.
Nach dem 31.12.2023 ist keine Bewilligung von Förderbescheiden mehr möglich.
Ansprechpartner
Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 22 - Energiewirtschaft, Preisprüfung, Gewerbe und Beschäftigung (Standort 1) (Reg OFr)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 110165
95420 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5913517121322Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 604-0
Fax: +49 921 604-41258
Internet
Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 22 - Energiewirtschaft, Preisprüfung, Gewerbe und Beschäftigung (Standort 2) (Reg OFr)
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E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5913517121322Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 604-0
Fax: +49 921 604-41258
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Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinie zur Förderung der Informationssicherheit durch Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems bei kommunalen Gebietskörperschaften (ISMS-Förderrichtlinie – ISMSR)
- Änderung der ISMS-Förderrichtlinie
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K)
Verfahrensablauf
Antragsteller können den Verwendungsnachweis bei der Regierung von Oberfranken einreichen.
Fristen
Das Förderprogramm endete am 31.12.2023. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.
Der Verwendungsnachweis kann bis voraussichtlich Ende 2025 eingereicht werden.
Weitere Informationen
- Schutz der Öffentlichen Netze
- Flyer - Zuschuss zu Implementierung ISMS bei kommunalen GebietskörperschaftenInformationen zum Zuschuss zur Implementierung eines Informationssicherheits-Manage‐mentsystems (ISMS) bei kommunalen Gebietskörperschaften
- Merkblatt Hinweise zum Fördergegenstand Basisabsicherung (Zwischenstufe)/IT-Grundschutz-Profil für Kommunen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 28.03.2024