Barbara Stamm-Medaille; Einreichung einer Anregung

    Sie können Persönlichkeiten oder Personenvereinigungen für die Barbara Stamm-Medaille vorschlagen.

    Beschreibung

    Zum Gedenken an die herausragenden Verdienste von Frau Landtagspräsidentin a.D. Barbara Stamm ehrt die Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Persönlichkeiten oder Personenvereinigungen, die sich besonders um die Förderung der bayerisch-rumänischen Beziehungen verdient gemacht haben, mit der Barbara Stamm-Medaille. Diese wurde 2023 zum ersten Mal verliehen.

    Mit der Barbara Stamm-Medaille werden in der Regel bis zu fünf Persönlichkeiten oder bis zu fünfmal höchstens drei Persönlichkeiten derselben Personenvereinigung im Turnus von zwei Jahren ausgezeichnet.

    Die Auszeichnung besteht aus einer Medaille, einer Anstecknadel und einer Urkunde.

    Ansprechpartner

    Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten (Reg OPf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Emmeramsplatz 8

    93047 Regensburg

    Postanschrift

    93039 Regensburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

    Kontakt

    E-Mail: allgemeine.verwaltung@reg-opf.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9786841614101Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 5680-0

    Fax: +49 941 5680-1199

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Person bzw. die Personenvereinigung muss sich besonders um die Förderung der bayerisch-rumänischen Beziehungen verdient gemacht haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Anregungen für eine Auszeichnung mit der Barbara Stamm-Medaille können über das bereitgestellte Formular (siehe unter "Formulare") von jeder Bürgerin und jedem Bürger beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, bei den Regierungen, Landratsämtern oder Gemeinden eingereicht werden.

    Die zuständige Regierung prüft die Anregung und leitet sie an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales weiter.

    Fristen

    Die Verleihung findet im Turnus von zwei Jahren statt.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English