Barbara Stamm-Medaille; Einreichung einer Anregung
Sie können Persönlichkeiten oder Personenvereinigungen für die Barbara Stamm-Medaille vorschlagen.
Beschreibung
Zum Gedenken an die herausragenden Verdienste von Frau Landtagspräsidentin a.D. Barbara Stamm ehrt die Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Persönlichkeiten oder Personenvereinigungen, die sich besonders um die Förderung der bayerisch-rumänischen Beziehungen verdient gemacht haben, mit der Barbara Stamm-Medaille. Diese wurde 2023 zum ersten Mal verliehen.
Mit der Barbara Stamm-Medaille werden in der Regel bis zu fünf Persönlichkeiten oder bis zu fünfmal höchstens drei Persönlichkeiten derselben Personenvereinigung im Turnus von zwei Jahren ausgezeichnet.
Die Auszeichnung besteht aus einer Medaille, einer Anstecknadel und einer Urkunde.
Ansprechpartner
Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten (Reg OPf)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
93039 Regensburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen
Kontakt
E-Mail: allgemeine.verwaltung@reg-opf.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9786841614101Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 5680-0
Fax: +49 941 5680-1199
Internet
Voraussetzungen
Die Person bzw. die Personenvereinigung muss sich besonders um die Förderung der bayerisch-rumänischen Beziehungen verdient gemacht haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Anregungen für eine Auszeichnung mit der Barbara Stamm-Medaille können über das bereitgestellte Formular (siehe unter "Formulare") von jeder Bürgerin und jedem Bürger beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, bei den Regierungen, Landratsämtern oder Gemeinden eingereicht werden.
Die zuständige Regierung prüft die Anregung und leitet sie an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales weiter.
Fristen
Die Verleihung findet im Turnus von zwei Jahren statt.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 13.03.2024