Bestattung; Anmeldung
Beschreibung
Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen festlegen, dass eine Bestattung auf ihrem Friedhof vorab anzumelden ist. Gesetzlich verpflichtet sind sie dazu nicht. Für die Gemeinde als Friedhofsträgerin erleichtert es eine solche Anzeige, die für eine Bestattung notwendigen Informationen zu erfassen und die Bestattungstermine sowie die Nutzung der Bestattungseinrichtungen zu organisieren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Rimpar
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schloßberg 1
97222 Rimpar
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@rimpar.de
De-Mail: rathaus@rimpar.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=94885658696Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/94885658696Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9365 8067-0
Fax: +49 9365 8067-150
Internet
Gemeinde Rottendorf
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 29
97226 Rottendorf
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: rathaus@rottendorf.eu
De-Mail: gemeinde-rottendorf@by.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=48552299702Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/48552299702Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9302 9090-0
Fax: +49 9302 9090-30
Internet
Voraussetzungen
Nach dem Bestattungsgesetz haben verstorbene Gemeindeeinwohnerinnen und Gemeindeeinwohner einen Anspruch darauf, in einem Friedhof ihrer Gemeinde bestattet zu werden. Daran ändert eine Anzeigepflicht nichts.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wer die Bestattung anmelden muss und die Details zum Verfahren ergeben sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.
Fristen
Wann die Anzeige spätestens bei der Gemeinde einzureichen ist, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.03.2024
Stichwörter
Beerdigung, Beisetzung, Todesfall