Bestattung Anmeldung

    Bestattung; Anmeldung

    Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen regeln, dass eine Bestattung auf ihrem Friedhof anzumelden ist.

    Beschreibung

    Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen festlegen, dass eine Bestattung auf ihrem Friedhof vorab anzumelden ist. Gesetzlich verpflichtet sind sie dazu nicht. Für die Gemeinde als Friedhofsträgerin erleichtert es eine solche Anzeige, die für eine Bestattung notwendigen Informationen zu erfassen und die Bestattungstermine sowie die Nutzung der Bestattungseinrichtungen zu organisieren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Krummennaab

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 1

    92703 Krummennaab

    Postanschrift

    Hauptstr. 1

    92703 Krummennaab

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@krummennaab.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=48107391802Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/48107391802Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9682 9211-0

    Fax: +49 9682 9211-99

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verwaltungsgemeinschaft Wiesau

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    95676 Wiesau

    Postfachadresse

    Postfach 1165

    95672 Wiesau

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Aufgrund der aktuellen Corona-Krise ist für eine Vorsprache im Rathaus Wiesau ein Termin erfoderlich.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@wiesau.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=67440589831Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/67440589831Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9634 9200-0

    Fax: +49 9634 2511

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Nach dem Bestattungsgesetz haben verstorbene Gemeindeeinwohnerinnen und Gemeindeeinwohner einen Anspruch darauf, in einem Friedhof ihrer Gemeinde bestattet zu werden. Daran ändert eine Anzeigepflicht nichts.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wer die Bestattung anmelden muss und die Details zum Verfahren ergeben sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.

    Fristen

    Wann die Anzeige spätestens bei der Gemeinde einzureichen ist, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.03.2024

    Stichwörter

    Beerdigung, Beisetzung, Todesfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English