Bestattung; Anmeldung
Beschreibung
Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen festlegen, dass eine Bestattung auf ihrem Friedhof vorab anzumelden ist. Gesetzlich verpflichtet sind sie dazu nicht. Für die Gemeinde als Friedhofsträgerin erleichtert es eine solche Anzeige, die für eine Bestattung notwendigen Informationen zu erfassen und die Bestattungstermine sowie die Nutzung der Bestattungseinrichtungen zu organisieren.
Hinweise für Sonstiges (091880127000): Ergänzung: Gemeinde Krailling
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Krailling
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1364
82142 Planegg
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 7:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: rathaus@krailling.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=59663799618Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/59663799618Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 85706-0
Fax: +49 89 8576656
Internet
Voraussetzungen
Nach dem Bestattungsgesetz haben verstorbene Gemeindeeinwohnerinnen und Gemeindeeinwohner einen Anspruch darauf, in einem Friedhof ihrer Gemeinde bestattet zu werden. Daran ändert eine Anzeigepflicht nichts.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sonstiges (091880127000): Ergänzung: Gemeinde Krailling
Verfahrensablauf
Wer die Bestattung anmelden muss und die Details zum Verfahren ergeben sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.
Fristen
Wann die Anzeige spätestens bei der Gemeinde einzureichen ist, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.03.2024
Hinweise für Sonstiges (091880127000): Ergänzung: Gemeinde Krailling
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Krailling am 07.11.2024
Stichwörter
Beerdigung, Beisetzung, Todesfall