Bestattung; Anmeldung
Beschreibung
Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen festlegen, dass eine Bestattung auf ihrem Friedhof vorab anzumelden ist. Gesetzlich verpflichtet sind sie dazu nicht. Für die Gemeinde als Friedhofsträgerin erleichtert es eine solche Anzeige, die für eine Bestattung notwendigen Informationen zu erfassen und die Bestattungstermine sowie die Nutzung der Bestattungseinrichtungen zu organisieren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Jetzendorf
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Poststr. 1
85305 Jetzendorf
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@jetzendorf.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=16774977604Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/16774977604Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8137 9301-0
Fax: +49 8137 9301-22
Internet
Voraussetzungen
Nach dem Bestattungsgesetz haben verstorbene Gemeindeeinwohnerinnen und Gemeindeeinwohner einen Anspruch darauf, in einem Friedhof ihrer Gemeinde bestattet zu werden. Daran ändert eine Anzeigepflicht nichts.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wer die Bestattung anmelden muss und die Details zum Verfahren ergeben sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.
Fristen
Wann die Anzeige spätestens bei der Gemeinde einzureichen ist, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.03.2024
Stichwörter
Beerdigung, Beisetzung, Todesfall