Bestattung Anmeldung

    Bestattung; Anmeldung

    Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen regeln, dass eine Bestattung auf ihrem Friedhof anzumelden ist.

    Beschreibung

    Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen festlegen, dass eine Bestattung auf ihrem Friedhof vorab anzumelden ist. Gesetzlich verpflichtet sind sie dazu nicht. Für die Gemeinde als Friedhofsträgerin erleichtert es eine solche Anzeige, die für eine Bestattung notwendigen Informationen zu erfassen und die Bestattungstermine sowie die Nutzung der Bestattungseinrichtungen zu organisieren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenheimer Str. 26

    85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn

    Postanschrift

    Rosenheimer Str. 26

    85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr


    Sowie nach Terminvereinbarung:

    Mo 07:00 – 12:00 Uhr
    Di  08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
    Mi  07:00 – 12:00 Uhr
    Do 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
    Fr  08:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@hksbr.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/59775026593Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8102 88-0

    Fax: +49 8102 88-42

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Nach dem Bestattungsgesetz haben verstorbene Gemeindeeinwohnerinnen und Gemeindeeinwohner einen Anspruch darauf, in einem Friedhof ihrer Gemeinde bestattet zu werden. Daran ändert eine Anzeigepflicht nichts.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wer die Bestattung anmelden muss und die Details zum Verfahren ergeben sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.

    Fristen

    Wann die Anzeige spätestens bei der Gemeinde einzureichen ist, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.03.2024

    Stichwörter

    Beerdigung, Beisetzung, Todesfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English