Bestattung; Anmeldung
Beschreibung
Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen festlegen, dass eine Bestattung auf ihrem Friedhof vorab anzumelden ist. Gesetzlich verpflichtet sind sie dazu nicht. Für die Gemeinde als Friedhofsträgerin erleichtert es eine solche Anzeige, die für eine Bestattung notwendigen Informationen zu erfassen und die Bestattungstermine sowie die Nutzung der Bestattungseinrichtungen zu organisieren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Große Kreisstadt Landsberg am Lech
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1653
86886 Landsberg am Lech
Kontakt
E-Mail: stadt_ll@landsberg.de
De-Mail: info@landsberg.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=18109001455Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/18109001455Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8191 128-0
Fax: +49 8191 128-180
Internet
Voraussetzungen
Nach dem Bestattungsgesetz haben verstorbene Gemeindeeinwohnerinnen und Gemeindeeinwohner einen Anspruch darauf, in einem Friedhof ihrer Gemeinde bestattet zu werden. Daran ändert eine Anzeigepflicht nichts.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wer die Bestattung anmelden muss und die Details zum Verfahren ergeben sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.
Fristen
Wann die Anzeige spätestens bei der Gemeinde einzureichen ist, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.03.2024
Stichwörter
Beerdigung, Beisetzung, Todesfall