Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung bei Kirchenaustritt

    Kirchenaustritt; Informationen zur Änderung des Kirchensteuerabzugs

    Durch den Kirchenaustritt entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer. Das Verfahren hierfür ist weitgehend automatisiert.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft austreten, entfällt nach den Kirchensteuergesetzen der Länder die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommen- beziehungsweise Lohnsteuer (Lohnkirchensteuer). Der Arbeitgeber muss deshalb nicht mehr bei jeder Lohnzahlung neben der Lohnsteuer auch die Kirchensteuer vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers einbehalten und an das Finanzamt abführen. Das entsprechende Verfahren zum Wegfall des Abzugs der Lohnkirchensteuer erfolgt weitgehend automatisiert. Sie müssen daher nach erklärtem Austritt in der Regel nichts weiter tun, um sich Ihrer Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer zu entledigen.

    Wie und bei welcher Stelle der Kirchenaustritt zu erklären ist, ist landesrechtlich unterschiedlich geregelt. Die Kirchenzugehörigkeit wird bei den Meldebehörden der Länder erfasst und kann nur durch diese geändert werden. Die Finanzbehörden haben darauf keinen Einfluss. Dies ist zum Beispiel von Bedeutung, wenn bei den Behörden fehlerhafte Daten vorliegen.

    Die Meldebehörden teilen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Änderungen der Kirchenzugehörigkeit und das entsprechende Datum mit. Das BZSt speichert die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in einer Datenbank. Zu den gespeicherten Daten gehören auch Merkmale für den Kirchensteuerabzug.

    Das BZSt stellt die ELStAM dem Arbeitgeber zum unentgeltlichen automatisierten Abruf bereit. Für die Einbehaltung der Kirchensteuer im Steuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber sind die ELStAM maßgeblich, das heißt, der Arbeitgeber ist hieran gebunden und braucht die Frage der Kirchensteuerpflicht nicht zu prüfen.
     

    Ansprechpartner

    Finanzamt Nördlingen (FA NÖ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Tändelmarkt 1

    86720 Nördlingen

    Postfachadresse

    Postfach 1521

    86715 Nördlingen

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.fa-noe@finanzamt.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/43332330216Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9081 215-0

    Internet

    Sprachversion

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Finanzamt Nördlingen Außenstelle Donauwörth (FA NÖ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Sallingerstraße 2

    86609 Donauwörth

    Postanschrift

    86607 Donauwörth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.fa-don@finanzamt.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/60110107216Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9081 215-0

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Voraussetzungen

    • Erklärung des Kirchenaustritts gegenüber der dafür nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Stelle

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie geben eine Erklärung des Kirchenaustritts gegenüber der nach Landesrecht zuständigen Stelle ab. 

    • Diese Stelle informiert die jeweilige Meldebehörde, welche wiederum der Finanzverwaltung den Austritt sowie das Datum des Austritts übermittelt. 
    • Gegenüber dem Finanzamt ist daher kein Antrag oder Hinweis erforderlich. 

    Kosten

    Ob und in welcher Höhe Gebühren für den Austritt anfallen, hängt von den Gebührenordnungen der im jeweiligen Bundesland zuständigen Stelle ab. Die Finanzverwaltung erhebt keine Gebühren.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 14.01.2024

    Stichwörter

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Elstam, ELStAM, Kirchenaustritt, Kirchensteuer, Lohnkirchensteuer, Lohnsteuerkarte, Religion

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English