Kindertagesbetreuung; Meldung einer betriebserlaubnisfreien Kinderbetreuung
Beschreibung
Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis, wenn Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden. Für Betreuungsangebote bis maximal 10 Stunden pro Woche oder wenn das einzelne Kind nicht länger als 5 Stunden pro Woche betreut wird, besteht keine Erlaubnispflicht. Diese Betreuungsangebote müssen jedoch beim örtlich zuständigen Jugendamt gemeldet werden.
Ansprechpartner
Landratsamt Rhön-Grabfeld (LRA NES)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Spörleinstr. 11
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@rhoen-grabfeld.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=32998019427Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/32998019427Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9771 94-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- keine
Voraussetzungen
Sie betreuen Kinder maximal 10 Stunden pro Woche oder einzelne Kinder nicht länger als 5 Stunden pro Woche.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 27.02.2024