Kindertagesbetreuung; Meldung einer betriebserlaubnisfreien Kinderbetreuung

    Angebote zur Kinderbetreuung im Rahmen von maximal 10 Stunden pro Woche oder Betreuung von einzelnen Kindern nicht länger als 5 Stunden pro Woche bedürfen keiner Betriebserlaubnis, müssen aber trotzdem dem Jugendamt gemeldet werden.

    Beschreibung

    Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis, wenn Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden. Für Betreuungsangebote bis maximal 10 Stunden pro Woche oder wenn das einzelne Kind nicht länger als 5 Stunden pro Woche betreut wird, besteht keine Erlaubnispflicht. Diese Betreuungsangebote müssen jedoch beim örtlich zuständigen Jugendamt gemeldet werden.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Wunsiedel i.Fichtelgebirge (LRA WUN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Jean-Paul-Str. 9

    95632 Wunsiedel

    Postanschrift

    95631 Wunsiedel

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@landkreis-wunsiedel.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=06109085437Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/06109085437Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9232 80-0

    Fax: +49 9232 80-555

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • keine

    Voraussetzungen

    Sie betreuen Kinder maximal 10 Stunden pro Woche oder einzelne Kinder nicht länger als 5 Stunden pro Woche.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Sie müssen Angebote zur Kinderbetreuung dem örtlich zuständigen Jugendamt melden.

    Fristen

    Die Meldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 29.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English