Kindertagesbetreuung; Meldung einer betriebserlaubnisfreien Kinderbetreuung
Beschreibung
Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis, wenn Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden. Für Betreuungsangebote bis maximal 10 Stunden pro Woche oder wenn das einzelne Kind nicht länger als 5 Stunden pro Woche betreut wird, besteht keine Erlaubnispflicht. Diese Betreuungsangebote müssen jedoch beim örtlich zuständigen Jugendamt gemeldet werden.
Ansprechpartner
Landratsamt Dingolfing-Landau (LRA DGF)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1420
84125 Dingolfing
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@landkreis-dingolfing-landau.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=15664807401Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/15664807401Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8731 87-0
Fax: +49 8731 87-100
Internet
erforderliche Unterlagen
- keine
Voraussetzungen
Sie betreuen Kinder maximal 10 Stunden pro Woche oder einzelne Kinder nicht länger als 5 Stunden pro Woche.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 29.11.2024